Rahmenkonzeption

 

Rahmenkonzeption für TSE-Kindertageseinrichtungen

1. Vorwort

Tageseinrichtungen für Kinder sind pädagogische Orte mit einem eigenständigen Erziehungs‑, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Zu den Kernaufgaben gehört die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit, sowie die Beratungund Unterstützung der Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. Das Umfeld, in dem sich der TSE (Trägerverein Soziale Einrichtungen Wetter (Ruhr) e.V.) als Träger von Kindertageseinrichtungen bewegt, unterliegt einem stetigen Wandel. Unterschiedlichste Einflüsse wie gesellschaftliche Rahmenbedingungen, demographische Entwicklungen und veränderte Gesetzeslagen wirken auf den Träger ein.

Daher ist es wichtig, anhand eines Trägerkonzeptes Orientierung für die Umsetzungdes Erziehungs‑, Bildungs- und Bereuungsauftrages für alle Tageseinrichtungen des TSE zu schaffen.

Dieses Trägerkonzept ist kein abgeschlossenes Werk, sondern es muss immer wieder überprüft, den Gegebenheiten angepasst und entsprechend fortgeschrieben werden. Es stellt die Grundlage dar, auf welcher die einzelnen TSEKindertageseinrichtungen ihre eigenen Konzeptionen erarbeiten. Auf diese Weise kann jede Einrichtung die Besonderheiten der Lebensverhältnisse in ihrem sozialen Umfeld berücksichtigen und ihre detaillierten Ziele, Inhalte und Methoden beschreiben. Jede Einrichtung entwickelt somit ihr eigenes besonderes Profil und trägt dazu bei, dass Kinder und Familien in den TSE-Kindertageseinrichtungen ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot vorfinden können.

2. Der TSE als Träger von Kindertageseinrichtungen

Der Trägerverein Soziale Einrichtungen Wetter (Ruhr) e.V. ist als freier gemeinnütziger Verein seit 1993 in Wetter (Ruhr) aktiv und im Dachverband des Paritätischen NRW organisiert.

Der TSE Wetter (Ruhr) e.V. ist ein Mitgliederverein; viele Bürger, auch Eltern und Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter sind als Mitglieder aktiv. Der Verein wird von einem gewählten, dreiköpfigen Vorstand im Ehrenamt geführt mit Unterstützung einer hauptamtlichen Geschäftsführung sowie einer kleinen internen Verwaltung. Der ehrenamtliche Vereinsrat ist in einer Beiratsfunktion tätig und besteht aus 4 Mitgliedern, von denen ein Mitglied aus dem Rat der Stadt Wetter (Ruhr) entsandt wird.

Der TSE betreibt aktuell sechs TSE-Kindertageseinrichtungen, davon vier, die in den Jahren 1993 – 2004 aus städtischer Trägerschaft übernommen wurden. Die Aufgaben, die der TSE als Träger von Kindertageseinrichtungen zu leisten hat, sind sehr vielfältig. Sie reichen von der wirtschaftlichen Steuerung, über konzeptionelle Fragen in der pädagogischen Arbeit bis hin zu Themen wie Personaleinsatz und Personalentwicklung, Sachausstattungen und gegebenenfalls Aus- und Umbaumaßnahmen.

Die 6 TSE-Kindertageseinrichtungen weisen sehr unterschiedliche Alters- und Gruppenstrukturen auf. In jeder Kindertagesstätte gibt es standortspezifische Besonderheiten hinsichtlich der pädagogischen Konzeption sowie der Angebotsformen. In einigen Einrichtungen bestehen besonders langjährige Erfahrungen hinsichtlich der Inklusion von Kindern mit Behinderungen.

Die Einrichtungen des TSE sind konfessionell nicht gebunden und stehen allen Kindern – unabhängig von Kultur und Religion – offen. Sie tragen in Wetter (Ruhr) zur Angebotsvielfalt und zu einem wohnortnahen und bedarfsgerechten Angebot bei. Im März 2020 haben die Leiterinnen der TSE-Kindertageseinrichtungen die Werteerklärung „Wetter weltoffen“ unterzeichnet.

TSE-Kindertageseinrichtungen:

TSE Kindergarten „Abenteuerland“
„Haus der kleinen Forscher“, "Bewegungskindergarten"
Plätze für 45 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren in 2 Gruppen
Öffnungszeit: 7.30 – 14.30 Uhr

TSE Familienzentrum „Fröbelhaus
Literatur-Kita NRW, „FREUNDE“-Kita, „Kita mit Biss“
Plätze für 70 Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren in 4 Gruppen
Öffnungszeit: 7.00 – 16.30 Uhr

TSE Kindertagesstätte „Gravemannhaus“
PLUS-Kita, Schwerpunkt-Kita Sprache, Literatur-Kita NRW
Plätze für 40 Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren in 2 Gruppen
Öffnungszeit: 7.00 – 16.00 Uhr

TSE Kindergarten „Harkorthaus“
PLUS-Kita
Plätze für 35 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren, Gruppen übergreifend
Öffnungszeit: 7.15 – 14.15 Uhr

TSE Familienzentrum „Tausendfüßler“
PLUS-Kita, „Haus der kleinen Forscher“
Plätze für 120 Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren in 6 Gruppen
Öffnungszeit: 7.00 – 16.30 Uhr

TSE Familienzentrum „Villa Kunterbunt“
Plätze für 55 Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren in 3 Gruppen
Öffnungszeit: 7.00 – 16.30 Uhr

3. Gesetzlicher Auftrag

Das Recht eines jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist in § 1 Abs. 1 SGB VIII festgelegt.

Die Grundsätze der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen bestimmen sich nach § 22 SGB VIII. Ab 01.08.2013 besteht laut SGB VIII § 24 Abs. 2 ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (SGB VIII § 24 Abs. 3).

Landesrechtliche Regelungen ergänzen das Bundesrecht und regeln den Betrieb, die Finanzierung sowie den pädagogischen Auftrag von Kindertageseinrichtungen. In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 1. August 2008 das Kinderbildungsgesetz NRW, kurz „KiBiz“, in Kraft. Wichtigste Aussagen des KiBiz mit seinen Erweiterungen von 2010, 2014 und 2020:

• Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungs‑, BetreuungsundErziehungsauftrag. Die Entwicklung der Kinder wird dokumentiert.
• Kindertageseinrichtungen sind Orte der vorurteilsfreien Begegnung. Interkulturelle Vielfalt, Inklusion von Kindern mit Behinderungen und geschlechtssensible Pädagogik stellen Grundpfeiler der Bildung und Begleitung dar.
• Sprachliche Bildung sowie die Unterstützung von Kindern aus benachteiligten Familiensystemen sind wesentliche Aufgaben der Kindertageseinrichtungen und werden zusätzlich finanziell gefördert („PLUS-Kita“).
• Familienzentren NRW tragen mit zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie mit vernetzten Hilfen zur Unterstützung der Familien im Einzugsgebiet bei.
• Die altersgemäße Beteiligung von Kindern am Geschehen in der Kindertageseinrichtung (Partizipation) gehört seit 2014 zu den konzeptionellen Aufgaben.
• Auch Eltern sind über Information, Gespräche und Gremienarbeit an den Vorgängen in der Kindertageseinrichtung zu beteiligen. Ein Beschwerdemanagement soll die Möglichkeiten der kritischen Auseinandersetzung in der Kindertageseinrichtung regeln und begleiten.
• Der Kinderschutz stellt eine zentrale Aufgabe der Kindertageseinrichtung dar und wird durch ein entsprechendes Handlungskonzept getragen.
• Das Platzangebot der Kindertageseinrichtung soll sich am Bedarf der Eltern orientieren. Es werden drei unterschiedliche Betreuungszeiten angeboten: je  maximal 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche. Das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird schrittweise ausgebaut.
• Für jeden belegten Platz wird eine sogenannte Kindpauschale gezahlt. Mit der Summe der Pauschalen muss der Träger alle anfallenden Kosten in der Kindertageseinrichtung bezahlen.
• Das KiBiz regelt, welches Personal zur Betreuung der Kinder mindestens tätig sein muss (Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel). Darüber hinaus wird über besondere Pauschalen für einzelne besondere Aufgabenbereiche eine gezielte Erhöhung der Personalstunden geregelt (PLUS-Kita, Familienzentrum, Inklusion, Qualifizierung, Flexibilisierung von Öffnungszeiten). Dem Träger ist es freigestellt, weiteres Personal zu beschäftigen (sofern die Pauschalen dafürausreichend sind).
• Eltern finanzieren die Kosten der Kindertagesbetreuung in einer Stadt/Gemeinde mit ihrem Elternbeitrag zu einem Drittel mit.

4. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag

In den TSE-Kindertageseinrichtungen erfolgt frühkindliche Bildung auf der Grundlage des § 13 KiBiz sowie der Bildungsgrundsätze NRW und der darin formulierten Bildungsbereiche. Bestehende Bildungskonzepte werden entsprechend weiterentwickelt und aktuellen pädagogischen Erkenntnissen angepasst.

Der Ausgangspunkt für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in den TSEKindertageseinrichtungen liegt in den Kompetenzen, Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes. Das Familiensystem und mit ihm der kulturelle Hintergrund des Kindes werden in den Blick genommen und in die pädagogische Arbeit mit einbezogen.

4.1. Pädagogische Zielsetzung

In den TSE-Kindertageseinrichtungen steht das Kind mit seiner Familie im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Die frühkindliche Bildung der Kinder in alltäglichen Strukturen, in Projekten und besonderen jahreszeitlichen Angeboten ist die Grundlage für eine gelingende Entwicklung. Kinder kommen bereits mit vielfältigen Kompetenzen in die Kindertageseinrichtung; diese gilt es zu fördern und zu entwickeln, um durch vielseitige Anregungen zu einer Erfahrungs- und Kompetenzerweiterung bei den Kindern beizutragen. Eine dem einzelnen Kind zugewandte und das Kind ernst nehmende Haltung bildet die Grundlage des pädagogischen Handelns.

Dem Leben in der Gemeinschaft und der Verortung im lokalen Gefüge der Stadt Wetter (Ruhr) kommt eine große Bedeutung zu. Kinder sollen sich in den TSE-Kindertageseinrichtungen wohl fühlen und im Miteinander soziale Kompetenzen erwerben können: eine eigene Meinung entwickeln und vertreten, sich für andere einsetzen und sich als Teil einer Gemeinschaft erfahren. Eltern und Fachkräfte sollen für Kinder wahrnehmbar zusammenwirken. Durch Ausflüge und Vernetzung sowie einbeziehende Elternarbeit erfahren Kinder das Eingebunden-Sein in ihr Umfeld, ihre Wohnsiedlung, ihren Stadtteil.

4.2. Vielfalt und Inklusion

In den TSE-Kindertageseinrichtungen ist jedes Kind mit seiner Familie willkommen – unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, individuellem Förderbedarf, Alter und Geschlecht. Der Aspekt der Teilhabe für alle sowie die vorurteils- und geschlechtersensible Pädagogik bilden die Grundlage für das Wirken der Fachkräfte in unseren Einrichtungen. Der Gedanke der Förderung von Vielfalt und Gemeinschaft soll über die Kita auch in die Stadtbezirke getragen werden.

Im Rahmen des Projektes „Wetter Weltoffen“ haben im Frühjahr 2020 alle Leiterinnen der TSE-Kindertageseinrichtungen die Werterklärung der Wetteraner Bildungseinrichtungen unterzeichnet.

Alle Kinder, Eltern und pädagogischen Fachkräfte in den TSE-Kindertageseinrichtungen sollen „Inklusion“ als selbstverständliches Miteinander erleben und eventuell vorhandene Barrieren oder Vorurteile im Miteinander abbauen. Im Rahmen der inklusiven Erziehung wird Kindern vermittelt, sich gegenseitig mit allen Stärken und Schwächen zu akzeptieren. Dadurch erlernen die Kinder einen rücksichts- und respektvollen und natürlichen Umgang untereinander, und es wird einer Ausgrenzung von Kindern mit Förderbedarf entgegengewirkt.

In den TSE-Kindertageseinrichtungen werden einrichtungsspezifische Inklusionskonzepte entwickelt, in welchen besondere Gegebenheiten und Erfordernisse der Einrichtung Berücksichtigung finden. Für die Inklusion von Kindern mit Behinderungen und Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, werden zusätzliche Personalstunden eingerichtet, damit die vielfältigen Aufgaben im Bereich Förderung, Elternbegleitung und Fallmanagement erfüllt werden können.

Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung erfahren in den TSEKindertageseinrichtungen entsprechende Beratung vor Aufnahme. Auf der Grundlage des „Rahmenvertrages LWL“ werden Förderanträge zur besonderen Unterstützung von Kindern mit individuellem Förderbedarf gestellt. Die individuelle Förderung der Kinder wird im Teilhabe- und Förderplan festgelegt.

4.3. Sexualpädagogik

In den TSE Kindertageseinrichtungen wird die Sexualerziehung als ein wichtiger Teil der pädagogischen Arbeit angesehen. Die Kinder werden mit einem ganzheitlichen Blick, der die psychosexuelle Entwicklung miteinschließt, betrachtet. In altersangemessener Form wird über Geschlechtsmerkmale und Rollenvielfalt gesprochen und auf Fragen der Kinder eingegangen. Zu einer ganzheitlichen Entwicklung der Kinder gehört für uns auch, eine sexual- und körperfreundliche Erziehung. Durch einen positiven Umgang mit ihrem Körper stärken die Kinder ihr Selbstvertrauen, ihr Selbstwertgefühl, ihr Wohlbefinden und ihre Beziehungsfähigkeit. In unseren Einrichtungen werden Situationen vermieden, in denen Scham und Peinlichkeit entstehen könnten. Alle Kinder sollen sich bei uns wohl fühlen.

In unseren Kindertageseinrichtungen befinden sich die Einrichtungsteams und TSELeiterinnen in einem regelmäßigen fachlichen Austausch und setzen sich mit dem Thema „kindliche Sexualität“ auseinander. Es ist uns wichtig, einen verbindlichen sexualpädagogischen Leitgedanken abzustimmen. Der Verhaltenskodex des TSE bildet hierfür die Grundlage. Die Aneignung von Wissen zur psychosexuellen Entwicklung der Kinder und deren Ausdrucksformen sowie das Wissen über kindgerechtes sexualpädagogisches handeln spielen für uns eine wichtige Rolle. Daher haben sich einige unserer Fachkräfte zu dieser Thematik fortgebildet und dienen allen Mitarbeitenden des TSE als Ansprechperson.

Im Interesse der Kinder und zur Stärkung der eigenen Fachlichkeit, arbeiten wir außerdem mit unterstützenden Institutionen wie dem Fachdienst Jugend der Stadt Wetter (Ruhr) oder der Familien-und Erziehungsberatungsstelle des GVS Herdecke zusammen.

4.4. Eingewöhnung

In jeder TSE-Kindertageseinrichtung wurde ein spezifisches Konzept zur Eingewöhnung neuer Kinder entwickelt, dass sich an der Altersstruktur sowie den besonderen Gegebenheiten der Einrichtung orientiert und die individuellen Bedürfnisse der Kinder und deren Familien berücksichtigt.

Die Eingewöhnung wird als Prozess des Übergangs verstanden, dem eine große Bedeutung für das Kind und seine Eltern, aber auch für die betreuenden Fachkräfte zukommt.

4.5. Bildungsdokumentation

In den Kindertageseinrichtungen des TSE wird die Entwicklung der Kinder mit Hilfe der „Leuvener Engagiertheits-Skala“ dokumentiert. Diesem System liegt die Annahme zu Grunde, dass ein Kind sich aktiv entwickelt, wenn es sich emotional wohlfühlt und engagiert bei der Sache ist. Daraus ergibt sich für die Fachkräfte die Aufgabe, Bedingungen zu entwickeln, die dem einzelnen Kind optimale Möglichkeiten der Weiterentwicklung bieten. Die Eltern stimmen der Durchführung der Entwicklungsdokumentation zu und erhalten diese vor der Einschulung ausgehändigt.

Jedes Kind dokumentiert mit Begleitung der Fachkräfte seine eigene Entwicklung in einer „Portfolio-Mappe“. Diese nimmt das Kind am Ende der Kindergartenzeit mit.

4.6. Alltagsintegrierte Sprachbildung

Jede TSE-Kindertageseinrichtung hat ein Konzept zur alltagsintegrierten Sprachbildung gemäß § 19 KiBiz Abs. 2 entwickelt, welches die Altersstruktur und die besonderen Bedürfnisse der Kinder in der Einrichtung berücksichtigt. Die sprachliche Entwicklung wird mit den Dokumentationsbögen „Liseb“, „Seldak“ und „Sismik“ begleitet.

Die TSE-Fachkräfte werden in Teamfortbildungen für die alltagsintegrierte Sprachbildung qualifiziert. Einige TSE-Kindertageseinrichtungen weisen als Schwerpunkt-Kita Sprache und als PLUS-Kita einen besonders hohen Fortbildungsstandard in diesem Bereich auf.

4.7. Beteiligung von Kindern/ Partizipation

Die Kinder und ihre Beteiligung am Tagesablauf stehen im Mittelpunkt der TSEKindertageseinrichtungen. Der TSE fühlt sich demokratischen Werten und Rechten verpflichtet und achtet Kinderrechte.

In Fortbildungsveranstaltungen wurden gemeinsam mit den Fachkräften Grundzüge der Partizipation von Kindern gemäß § 16 Abs. 2 KiBiz erarbeitet. Auf dieser Grundlage hat jedes TSE-Team ein spezifisches Konzept der Beteiligung von Kindern entwickelt, welches die Altersstruktur, konzeptionelle und Ressourcen bezogene Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung einbezieht.

4.8. Übergang Kita/ Grundschule

Die Bedeutung von Übergängen im Leben von Kindern wird in den TSEKindertageseinrichtungen als wesentlich für die kindliche Entwicklung wahrgenommen. Die Kooperation mit den Grundschulen und eine positive Begleitung der Schulanfänger stellen seit vielen Jahren einen Pfeiler der pädagogischen Arbeit dar. Eine verbindliche Kooperationsvereinbarung auf kommunaler Ebene zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ist im Prozess; diese wird individuelle Absprachen zwischen Kita und Schule erweitern und auf eine neue Grundlage stellen. Die gute Praxis von gegenseitigen Hospitationen und gemeinsamer Begleitung von Schulanfängern wird fortgeführt.

Für die Begleitung der Schulanfängerkinder im letzten Kindergartenjahr hat jede TSE-Kindertageseinrichtung in ihrem Konzept besondere Schwerpunkte gesetzt, die sich auch in guten Traditionen der Einrichtungen begründen.

4.9. Prävention und Kinderschutz

Die Stärkung der Kinder gehört in den TSE Kindertageseinrichtungen zum pädagogischen Alltag. Den Kindern wird respektvoll begegnet, sie werden ernst genommen und altersangemessen in ihrer Selbstbestimmung unterstütz. Die Grenzen anderer dürfen hierbei nicht überschritten werden. Die pädagogischen Mitarbeitenden vermitteln den Kindern körperliche Selbstbestimmtheit und bieten sich als Gesprächs- und Vertrauenspersonen an.

Die TSE Kindertageseinrichtungen sollen für die Kinder ein sicherer Ort sein, der ihnen Freiräume für ihre Entwicklung gibt und sie individuell unterstützt und schützt. Als Grundlage dient das eigene Schutzkonzept des TSE, welches allen Mitarbeitenden bekannt ist und regelmäßig besprochen wird. Darunter fällt auch, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Pflicht haben, vor Einstellung und regelmäßig nach 5 Jahren, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Zusätzlich hat der TSE Wetter (Ruhr) e.V. mit dem Fachdienst Jugend der Stadt Wetter (Ruhr) eine Vereinbarung nach §§ 8a Abs.4 und 72 a SGB VIII abgeschlossen.

Der Schutz von Kindern und die Unterstützung von Eltern zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung stellen eine bedeutsame Aufgabe dar. Die Fachkräfte in den TSE-Kindertageseinrichtungen kennen den Umgang zum Verfahren mit prekären Situationen und Kindeswohlgefährdung. Ein schriftliches Konzept zum Verfahren und zur Dokumentationspflicht beim Verdacht der Kindeswohlgefährdung liegen in den TSE-Einrichtungen vor und werden von den Leiterinnen in den Teams regelmäßig besprochen und aktualisiert.

Mehrere Mitarbeitende des TSE sind als Fachkräfte für Kinderschutz ausgebildet und dienen allen Mitarbeitenden des TSE als Ansprechperson. Als „insofern erfahrene Fachkräfte“ stehen die psychologischen Beratungskräfte der GVS – Erziehungs- und Familienberatungsstelle Wetter/ Herdecke im Rahmen der Kooperation zur Verfügung.

5. Personal/ Qualifizierung und Weiterbildung

In allen TSE-Kindertageseinrichtungen sind ausschließlich pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte entsprechend der Personalvereinbarung KiBiz §28 (Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel) beschäftigt. Die personelle Besetzung in den TSE-Kindertageseinrichtungen orientiert sich an den Vorgaben des KiBiz Anlage zu §33 (1) und wird jährlich dem aktuellen Bedarf entsprechend überprüft und angepasst.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über Fachausbildungen, in der Mehrzahl als Erzieherin/ Erzieher bzw. Kinderpflegerin/ Kinderpfleger, und werdenregelmäßig in Fortbildungen fachlich geschult und weitergebildet. In den vergangenen Jahren wurden auch Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter mit anderen beruflichen Qualifikationen im Sozialbereich eingestellt: Sozialarbeiterin, Heilerziehungspflegerin, Sozialassistentin, Kinderkrankenschwester. Einige Leiterinnen sind als Fachwirtin für Erziehungswesen sowie als Diplom Sozialpädagogin zusätzlich qualifiziert. Einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich zu Fachthemen spezialisiert: Fachkräfte für die sprachliche Bildung,Fachkraft für Kinderschutz, Fachkräfte für literarische Bildung, Fachkräfte für Inklusion; in dieser Funktion nehmen sie auch an themenspezifischen lokalen Arbeitskreisen teil. Um zukünftige Fachkräfte auszubilden hat der TSE Stellen für Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr sowie für die Praxisintegrierte Ausbildung (P.I.A.) geschaffen.

Für die Ausbildung eigener Führungskräfte hat der TSE die Führungskräfteoffensive gestartet. Alle teilnehmenden Fachkräfte erhalten dadurch gezielte Schulungen, Fortbildungen und interne Coachings.

Zweimal im Jahr werden Inhousefortbildungen zu verschiedenen pädagogischen Themen für die Mitarbeitenden angeboten. Darüber hinaus sichern regelmäßige Zielvereinbarungsgespräche mit allen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die qualitative Weiterentwicklung des Fachpersonals.

In den TSE-Kindertageseinrichtungen finden zweimal jährlich Konzeptionstage im Team zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität statt. Die Leiterinnen der TSE-Kindertageseinrichtungen arbeiten zusammen mit der Geschäftsführung in der monatlichen Dienstbesprechung an der Ausgestaltung gemeinsamer Ziele und Aufgaben.

6. Zusammenarbeit mit den Eltern

In den Tageseinrichtungen des TSE wird nicht nur das Kind, sondern mit erweitertem Blick auch die Familie des Kindes als bedeutsam wahrgenommen. Erziehungspartnerschaft im Sinne von § 9 KiBiz ist die Basis für eine gelingende Teilhabe auch von Eltern an den Prozessen in der Kindertagesstätte. Eltern sind in den Einrichtungen des TSE willkommen; sie finden dort mit ihren Fragen Gehör und im Bedarfsfall kompetente Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen. Eltern und Fachkräfte tauschen sich im jährlich stattfindenden Entwicklungsgespräch über das Kind aus.

Die Mitarbeit in den Elternbeiräten wird gefördert und positiv unterstützt. Darüberhinaus ist die vielfältige Beteiligung von Eltern in den TSE-Kindertageseinrichtungen erwünscht: Hospitationen, das Einbringen besonderer Fertigkeiten in Form von Projekten, Mitgestaltung bei Festen und Ausflügen.

Kritik von Elternseite wird in den Einrichtungen des TSE sehr ernst genommen und entsprechend der Dringlichkeit und Bedeutung in Gesprächen auf der Basis lösungsorientierter Konzepte aufgearbeitet. Kritik leistet im Verständnis des TSE einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsüberprüfung und Qualitätsverbesserung. Die Vorgehensweise ist im TSE-Beschwerdemanagement geregelt.

7. Vernetzung

Die Vernetzung mit lokalen Kooperationspartnern ist ein bedeutender Bestandteil der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen des TSE und in den jeweiligen Einrichtungskonzepten verankert. Wesentliche Kooperationspartner sind

• Fachdienst Jugend der Stadt Wetter (Ruhr) mit den Bereichen
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, Bezirkssozialarbeit,
Kindertagespflege, Frühe Hilfen
• Grundschulen im Einzugsgebiet
GVS – Erziehungs- und Familienberatungsstelle
• Frühförderstellen
• Kindertageseinrichtungen anderer Träger
• Bereichspolizist

Die TSE-Familienzentren sowie die Einrichtungen mit besonderen Schwerpunkten erweitern die Zusammenarbeit mit weiteren spezifischen Kooperationspartnern z.B. therapeutische Praxen, Kinderärzte, Kommunales Integrationsbüro, Offener Ganztag der Grundschule, Förderschulen und Akteuren der Erwachsenenbildung oder Gesundheitserziehung.

Alle Einrichtungen des TSE arbeiten eng mit Berufskollegs und Fachschulen zusammen, um zukünftige Fachkräfte praktisch auszubilden und zu qualifizieren.

8. Qualitätsmanagement

Die qualitative Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen ist eine zentrale Aufgabe des TSE als Träger. Die TSE-Kindertageseinrichtungen evaluieren und entwickeln die Qualität ihrer Angebote und Prozesse mit Hilfe des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW erarbeiteten Qualitätsmanagementsystems „PQ-Sys® KiQ – Ein Instrument zur systematischen Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung“. Die vielfältigen, praxisnah ausgerichteten Qualitätsmodule unterstützen die Selbstevaluation in den wichtigsten Aufgabenbereichen. Sie begleiten die Prozesse der Standortbestimmung, der Reflektion und Neuausrichtung von Zielen und Festlegung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit. Die Bearbeitung der Qualitätsmodule in den Einrichtungen wird fortlaufend durch die Geschäftsführung sowie durch die Fachberatung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes begleitet.

Mit Hilfe des QM-Instrumentes werden im fortlaufenden Prozess Trägerstandards für die TSE-Kindertageseinrichtungen bearbeitet. Die Trägeraufgaben werden in einer paritätisch besetzten, spezifischen Arbeitsgruppe (Vorstand, Geschäftsführung, Gremien, Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter) regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. Unser Beschwerdemanagement und unser Verhaltenskodex, welche in den TSE Kindertageseinrichtungen etabliert wurden, sind in diesem Rahmen entstanden.

Stand: November 2022